SUPERGAIN AGB

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

    1. Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Workshops, Trainings) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.
    2. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2 Angebot – Vertragsschluss

    1. Der Vertrag kommt aufgrund der Anmeldung des Teilnehmers und der Bestätigung durch uns zustande. Beide Erklärungen sind zumindest in Textform (z.B. Fax, E-Mail) abzugeben. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
    2. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

§3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

    1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses zu bezahlen und ist mit Anmeldung nach Rechnungsstellung fällig.
    2. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann wenn er auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00 € Auslagenersatz verlangen.

§4 Vertragsdauer – Kündigung

    1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag.
    2. Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich.

§5 Haftung für Schäden

    1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
    2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§6 Rücktritt des Veranstalters

Wir sind berechtigt, aus wichtigen Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

 

    • für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen;

    • die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
    • In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

§7 Erkrankung / Verhinderung des Teilnehmers

Bei Erkrankung oder Verhinderung des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts. Bei längerem Ausfall – mehr als zwei Termine einer Bildungsmaßnahme – kann der Teilnehmer eine Ersatzperson benennen.

§8 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§9 Datenschutz

  1. Wir dürfen die den jeweiligen Vertrag betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
  2. Wir werden personenbezogene Teilnehmerdaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Teilnehmers an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet sind oder dies für die Abwicklung des Vertrages erforderlich ist.
  3. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Teilnehmers zu anderen als den in dieser § 9 genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.

§10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus dem der Sonderregelung der Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Gerichtsstand ist München, soweit eine Vereinbarung über den Gerichtsstand zulässig ist.